Schritt der deutschen Bischöfe war überfällig

Pressemitteilung der LSU Charlottenburg-Wilmersdorf

René Powilleit - Kreisvorsitzender der LSU Charlottenburg-WilmersdorfRené Powilleit - Kreisvorsitzender der LSU Charlottenburg-Wilmersdorf

Die deutschen Bischöfe haben Änderungen im Arbeitsrecht beschlossen. Auch das Privatleben konnte zum Kündigungsgrund werden.

Die christlichen Kirchen sind nach dem Staat die größten Arbeitgeber in Deutschland. Durch die besondere Stellung dürfen sie im Arbeitsrecht eigene Wege gehen. Davon macht auch die katholische Kirche gebrauch. Die Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) hat für die Beschäftigten Änderungen beschlossen – dabei wurden auch die Rechte queerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt.

„Explizit wie nie zuvor wird Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen anerkannt“, teilte die Deutsche Bischofskonferenz mit. „Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer der Menschen dienen Kirche sein.“ Die einzige Bedingung sei „eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums“.

Hierzu René Powilleit, Kreisvorsitzender der Lesben und Schwulen der Union in Charlottenburg-Wilmersdorf:

„Ich begrüße den Schritt der Vollversammlung, die Reform der Grundordnung des kirchlichen Dienstes geht den Weg zur Wertschätzung von Vielfalt. Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre werden der rechtlichen Bewertung entzogen. Für eine zweite Ehe oder eine gleichgeschlechtliche Beziehung droht  auch für katholische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr die Kündigung. Die einzelnen Diözesanbischöfe müssen dies nun in einer zügig-angemessenen Zeit in bischöfliches Gesetz – für ihr jeweiliges Bistum – in Kraft setzen.“