Neues aus dem Bundestag

 

In dieser Sitzungswoche stehen wieder viele wichtigeThemen im Plenum an:

Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz). Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz, durch das verschiedene Rechtsänderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung vorgenommen werden. Zum einen soll die gesetzliche Krankenversicherung zur finanziellen Stabilität vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie einmalige Zusatzzuschüsse in Höhe von 5 Milliarden Euro erhalten und das Limit der Finanzreserven heraufgesetzt werden. Weitere Maßnahmen sind die Erweiterung der Möglichkeiten für Selektivverträge (Verträge zur besonderen Versorgung), ein Hebammenstellen-Förderprogramm, die Sicherstellung finanzieller Hilfen für Krankenhäuser im ländlichen Raum sowie für Kinder- und Jugendmedizin und die Entfristung der Verfahrensvereinfachung bei der Hilfsmittelempfehlung bei der Pflegebegutachtung. Hervorzuheben sind Regelungen für die Schaffung von bis zu 20 000 zusätzlicher Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege und die Verlängerung der Coronabedingten Schutzschirme.

Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz). In erster Lesung beraten wir ein Gesetz, mit dem wir eine Reform der vier Berufe in der medizinischen Technologie (Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) vorsehen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Berufe zu modernisieren, zu stärken und dadurch auch attraktiver zu gestalten. Aus diesen Gründen ist zudem künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung vorgesehen und ein Verbot, Schulgeld zu erheben. Darüber hinaus wird durch eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes den Notfallsanitätern in besonderen Einsatzsituationen und innerhalb klar definierter Grenzen die Ausübung von Heilkunde gestattet und mehr Rechtssicherheit geschaffen.

Zweiter Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Der Bericht bilanziert den Stand der Politik der Klimaanpassung der Bundesregierung und gibt einen Ausblick auf die Schwerpunkte der künftigen Arbeit. Er ist Teil des Berichtswesens zur deutschen Anpassungsstrategie, welche die Bundesregierung im Jahr 2008 vorgelegt und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt hat. Der Bericht enthält einen „Aktionsplan Anpassung III“, in dem 180 konkrete Maßnahmen aller Bundesressorts für alle wichtigen Bereiche unserer Gesellschaft enthalten sind. Darüber hinaus gibt der Bericht einen Ausblick auf die wesentlichen Schwerpunkte der künftigen Arbeit wie z.B. die Entwicklung von konkreten Zielsetzungen für ein klimaresilientes Deutschland in den verschiedenen Handlungsfeldern von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt, eine verbesserte Abschätzung der Wirksamkeit bei der Entwicklung von Maßnahmen sowie eine Kosten-Nutzen Bewertung zu Klimawandelschäden und Anpassungsausgaben des Bundes.

Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach. Mit diesem Antrag der Koalitionsfraktionen begrüßt der Deutsche Bundestag, dass in Bergkarabach nach der schwerwiegenden Eskalation der vergangenen Jahrzehnte seit dem 10. November 2020 die Waffen schweigen. Jetzt ist es an der Zeit, sich gemeinsam mit den Partnern in der Europäischen Union, der OSZE, und den Vereinten Nationen stärker für eine nachhaltige Friedenslösung zwischen Armenien und Aserbaidschan zu engagieren. Um gelebte Glaubensfreiheit und freie Religionsausübung in der gesamten Region zu erhalten, müssen Christen und Muslime gleichberechtigt in der Lage sein, in Frieden und in Freiheit zu leben. Da hierfür Bildung und kulturelles Verständnis Grundlage sind und diese wiederum durch Kulturgüter sichtbar werden, muss in den Friedensbemühungen sichergestellt werden, dass wertvolle Kulturgüter, insbesondere die christlichen Klöster, die teilweise aus der Spätantike stammen, als kulturelles Erbe geschützt und für die nachfolgenden Generationen bewahrt werden.

Zehntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes. Diese Gesetzesreform, die wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, hat zum Ziel, dass die deutschen Winzer ihren Absatz wieder steigern können und bessere Erlöse erzielen. Hierfür sieht das Gesetz ein neues System der Herkunftskennzeichnung und die Erhöhung der Mittel der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Absatzförderung von 1,5 auf 2 Millionen Euro sowie die Verlängerung der Beschränkung der Pflanzgenehmigungen auf 0,3-Prozent vor. Weiterhin soll aus Gründen der Nachhaltigkeit möglichst unbürokratisch eine schnelle Markteinführung neuer Rebsorten bewirkt werden.

Erstes Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir ein Gesetz, das Letztvertreibern das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen verbietet. Ausgenommen sind solche mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern. Das sind insbesondere sogenannte "Hemdchen- bzw. Knotenbeutel", die vor allem für Obst und Gemüse verwendet werden. Mit dem Verbot soll der positive Trend der Reduzierung des Verbrauchs leichter Kunststofftragetaschen konsequent fortgesetzt werden. Es soll die Ressourceneffizienz verbessern und die Umweltbelastung durch Littering verringern.

Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht. Mit diesem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, werden wir die Verbraucherrechte im Inkassorecht verbessern. Insbesondere setzen wir die Inkassokosten bei kleinen Forderungen bis 50 Euro in ein angemessenes Verhältnis zur Hauptforderung. Darüber hinaus werden durch die Senkung der Geschäftsgebühr auf 0,9 die Inkassokosten insgesamt moderat gesenkt. Mit einer Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, Vorschläge zur weiteren Bekämpfung des Idenitätsdiebstahls und zur Zentralisierung der Aufsicht vorzulegen. Daneben wird künftig die doppelte Inanspruchnahme von Schuldnern durch Inkassounternehmen und Rechtsanwälte ausgeschlossen. Zudem wird das Bewusstsein der Schuldner für die Folgen einer Nichtzahlung und der Abgabe eines Schuldanerkenntnisses gestärkt.

Gesetzes zur Änderung der Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts. Mit diesem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, passen wir das Justizkosten- und Rechtsanwaltvergütungsrecht an aktuelle Entwicklungen an. Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sind zuletzt zum 1. August 2013 erhöht worden. Mit Blick auf die erheblich gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb und im Interesse einer Teilhabe der Anwaltschaft an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung werden wir die Rechtsanwaltsvergütung anheben. Zudem werden die Honorare für Sachverständige, Sprachmittler nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Außerdem sollen auch die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie für Zeugen angemessen erhöht.

Schutz von exotischen Tieren bei Handel und Haltung verbessern – Ursachen für Pandemien bekämpfen. Mit dem Antrag werden die Probleme bei Handel und Haltung von exotischen Tieren thematisiert, insbesondere die Einflüsse auf die Artenvielfalt und den Tierschutz, aber auch die Verminderung der möglichen Übertragung von Krankheiten durch Tiere auf den Menschen. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen für die stärkere Regulierung und Kontrolle von Tierbörsen zu schaffen, das Informationsangebot für Halter weiter zu verbessern, den Onlinehandel von Wildfängen und den herkömmlichen Handel insgesamt stärker zu regulieren, den anonymen Handel zu unterbinden, die Kontrollen bei der Einfuhr zu verstärken und die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern beim Artenschutz zu verbessern. Gleichzeitig soll sich die Bundesregierung auf Ebene der Vereinten Nationen für ein internationales Abkommen zur Bekämpfung von Wildtierkriminalität einsetzen und die nächste CITES-Konferenz dazu nutzen, dass der Schutz der Biodiversität und der Wildtierhandel auch unter dem Aspekt der weltweiten Gesundheitsvorsorge betrachtet werden.

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. In erster Lesung diskutieren wir den Entwurf eines Gesetzes, durch das Familien mehr zeitliche Freiräume verschafft werden und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter unterstützt werden sollen. Daneben sieht das Gesetz vor, Eltern besonders früh geborener Kinder stärker zu unterstützen und einen Elterngeldmonat zusätzlich auszuzahlen. Gleichzeitig sollen Vereinfachungen geschaffen werden, um Elterngeldstellen aber auch Eltern von bürokratischen Hürden zu entlasten.

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Wir debattieren in erster Lesung ein Gesetzesentwurf, der das Vormundschafts- und das Betreuungsrecht insgesamt neu strukturieren soll. Dabei werden die Regelungen des Vormundschaftsrechts zu Vermögenssorge, Fürsorge und Aufsicht des Gerichts sowie zum Aufwendungsersatz und zur Vergütung ins Betreuungsrecht eingeordnet. Grundlegende Änderungen im Betreuungsrecht betreffen die Aufgabenerfüllung sämtlicher im Betreuungsrecht tätigen Akteure: Betreuer, Betreuungsvereine, -behörden und -gerichte. Ziel der materiellrechtlichen Änderungsvorschläge in beiden Bereichen ist es unter anderem, Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen vor und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken. Weiterhin soll die Qualität der rechtlichen Betreuung im Alltag der Betroffenen verbessert und im Sinne des Erforderlichkeitsgrundsatzes sichergestellt werden, dass ein rechtlicher Betreuer nur dann bestellt wird, wenn dies zum Schutz der Betroffenen erforderlich ist. Zudem ist im Bereich der elterlichen Sorge vorgesehen, die Regelungen zum Gewaltschutz zu erweitern. Ferner ist die Einführung eines gesetzlichen Vertretungsrechts von Ehegatten in Fragen der Gesundheitssorge vorgesehen.

Aufforderung an die Europäische Kommission zur Umsetzung der Bürgerinitiative „Minority SafePack“ (MSPI). Die Europäische Bürgerinitiative „Minority SafePack“ hat ihre Vorschläge zur Stärkung der Rechte der europäischen Minderheiten am 10. Januar 2020 bei der EUKommission eingereicht und ihr Anliegen am 15. Oktober 2020 im Rahmen einer Anhörung vor dem Europäischen Parlament vorgetragen. Die EUKommission ist nun angehalten, spätestens 3 Monate nach der Anhörung im EU-Parlament ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen zu der Initiative sowie ihr weiteres Vorgehen bzw. den Verzicht auf ein weiteres Vorgehen und die jeweiligen Gründe hierfür darzulegen. Der Antrag soll das generelle Anliegen der Bürgerinitiative, die Rechte der europäischen Minderheiten zu stärken, politisch unterstützen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die Vorschläge der MSPI, soweit sie von der EUKommission aufgegriffen werden, zeitnah zu prüfen und sich davon unabhängig für den Schutz und die Förderung der nationalen Minderheiten im Geiste des Anliegens der MSPI auf europäischer Ebene einzusetzen. 

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