Haus der Teilhabe im Bezirk bekannt machen

Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Haus der Teilhabe öffentlich bekannt zu machen und es zu bewerben. Der BVV ist bis zum 31. Januar 2021 zu berichten.
Das Bundesteilhabegesetz bietet die gute Möglichkeit, dass Menschen mit Einschränkungen wirklich am Leben teilhaben können und diese zu einer selbstständigen und individuellen Lebensführung gelangen. 

Die Möglichkeit und Beratung einer staatlichen Begleitung soll dargestellt werden.

In den Einrichtungen des Bezirks, bei freien Trägern und in der Presse soll für Transparenz gesorgt werden, damit die Bürger von Charlottenburg-Wilmersdorf das Haus der Teihlabe und deren Angebote kennen.


Die aktuelle Drucksache finden Sie hier:
Antrag_Haus_der_Teilhabe_bekannt_machen_17705.pdf