NEUES AUS DEM BUNDESTAG

In dieser Sitzungswoche stehen wieder viele interessante Themen auf der Tagesordnung:
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS). In erster Lesung beraten wir den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Mandats für den Einsatz der Bundeswehr im Südsudan. Der Einsatz soll bis zum 31. März 2022 verlängert werden. Die Mission der VN ist als Stabilitätsanker für die Unterstützung des Friedensabkommens von großer Bedeutung. Der deutsche militärische Beitrag für UNMISS soll weiterhin darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen. Darüber hinaus kann deutsches Personal im Bedarfsfall die Ausbildung von VN-Angehörigen im Hauptquartier von UNMISS temporär unterstützen. Die Mandatsobergrenze soll wie bisher bei 50 Soldaten belassen werden. Aktuell sind 12 deutsche Soldaten im Rahmen der Mission im Einsatz.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer. Wir beraten über die Verlängerung des Mandats für ein weiteres Jahr bis zum 31. März 2022. Der Kern des Mandats bleibt unverändert. SEA GUARDIAN leistet einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Verbreitung von Terrorismus und Waffenschmuggel und stärkt die maritime Sicherheit im Mittelmeer. Der Einsatz der Bundeswehr beinhaltet dabei insbesondere die Lagebilderstellung, den Informationsaustausch, sowie Aufklärungs- und Schutzaufgaben. Das Einsatzgebiet der multilateralen Mission umfasst den gesamten Mittelmeerraum. Durch Patrouillen und die Kontrolle von Schiffen zeigt die Operation Präsenz und wirkt als Ordnungsfaktor im Einsatzgebiet. Die personelle Obergrenze bleibt unverändert bei 650 Soldaten.

Gesetz zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei. In erster Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf, mit dem das überwiegend aus dem Jahr 1994 stammende Bundespolizeigesetz modernisiert wird. Konkret geht es darum, die Aufgaben der Bundespolizei moderat auszuweiten – hierzu wird eine Zuständigkeit für Strafverfolgung und Abschiebung unerlaubt eingereister Personen geschaffen. Außerdem erhalt die Bundespolizei neue und im digitalen Zeitalter notwendige Befugnisse v.a. im Bereich der Gefahrenabwehr. Abschließend werden die Datenschutz-Regelungen an geänderte Anforderungen etwa durch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts oder des EU-Datenschutzes angepasst.

Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz). Mit dem Gesetzentwurf, den wir aus der Mitte des Bundestags einbringen und in erster Lesung beraten, wird sichergestellt, dass die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendigen Regelungen über den 31. März 2021 hinaus gelten. Die Regelungen zur epidemischen Lage in § 5 Absatz 2 bis 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sollen über den 31. März hinaus gelten. Der Bundestag muss künftig durch einen eigenen Beschluss alle drei Monate das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellen, sonst gilt die Feststellung als aufgehoben. Einen solchen Beschluss über die Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite werden wir im März fassen. Pandemierelevante Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen knüpfen nur noch an die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite an und treten nicht mehr spätestens mit Ablauf des 31. März 2021 bzw. 31. März 2022 außer Kraft.

Wir unterstreichen damit: Auch die Regelungen der Bundesländer, welche sie politisch mit der Bundeskanzlerin vereinbaren und dann jeweils in Landesverordnungen umsetzen, können nur auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages überhaupt Rechtsgeltung entfalten. Den Rahmen setzt der Deutsche Bundestag, die Details regeln die Regierungen. Dieses bewährte Prinzip unseres demokratischen Rechtsstaates setzen wir auch in der Krise um.

Des weiteren konkretisieren wir die Rechtsgrundlage für die Impfverordnung, indem konkrete Impfziele als Orientierungsmerkmale für die Ständige Impfkommission geregeltwerden und diese bei beschränkter Verfügbarkeit von Impfstoffen bei notwendigen Priorisierungen zu berücksichtigen sind. Zudem wird die Regelung in § 56 IfSG entfristet, aber von der Feststellung der epidemischen Lage durch den Bundestag abhängig gemacht: Dies betrifft den Entschädigungsanspruch für Verdienstausfall bei Schließung von Schulen, Kindergärten und Behinderteneinrichtungen. Schließlich enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Pflege, u.a. die Möglichkeit, Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit ohne Hausbesuch durchzuführen.

Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise. In erster Lesung befassen wir uns mit einem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 3. Februar 2021. Zur weiteren Bekämpfung der Corona-Folgen und Stärkung der Binnennachfrage werden folgende steuerlichen Maßnahmen umgesetzt: Die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wird über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 150 Euro gewährt. Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Dies gilt auch für die Betragsgrenzen beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020.

Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Mit diesem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, wird die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen bis zum 31. Dezember 2021 sichergestellt. So können diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auch künftig möglichst einfach und schnell die nötige Unterstützung erhalten. Darüber hinaus erhalten erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021. Zur Abmilderung der erheblichen negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie für Versicherte wie für abgabepflichtige Unternehmen werden zudem im Künstlersozialversicherungsgesetz Anpassungen vorgenommen.

Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche. Mit diesem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, wollen wir die EU-Richtlinie 2018/1673 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche umsetzen und den Tatbestand der Geldwäsche reformieren. Mit der Neufassung des Straftatbestandes werden künftig alle Straftaten als Geldwäschevortaten einbezogen. Es soll künftig also nicht mehr darauf ankommen, dass Vermögenswerte aus ganz bestimmten Katalogstraftaten stammen. Entscheidend wird nur noch sein, dass ein Vermögenswert durch irgendeine Straftat erlangt wurde.

Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Einführung eines Ordnungsgeldes). In erster Lesung befassen wir uns mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes. So soll ermöglicht werden, Verstöße gegen die Hausordnung des Bundestages zukünftig auch gegenüber Abgeordneten mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 1 000 Euro, im Wiederholungsfall von 2 000 Euro, zu ahnden. Bei verschiedenen Störungen der Ordnung im Reichstagsgebäude und angrenzenden Büroliegenschaften des Bundestages in der jüngeren Vergangenheit hat sich gezeigt, dass diese Störungen erst durch Mitglieder des Bundestages - insbesondere durch Abgeordnete der AfD - ermöglicht wurden. Auch das Ausrollen eines Plakats durch Gäste eine Linken-Abgeordneten oder das Abseilen von Greenpeace-Tätern am Westportal des Reichstags im Sommer 2021 stellten unzulässige Eingriffe in den ordnungsgemäßen Ablauf der Beratungen des Deutschen Bundestages dar. Mit dem Gesetz soll eine Ausnutzung des bislang bestehenden sanktionsfreien Raums bei Verstößen gegen die Hausordnung des Bundestages für Störungen verhindert werden.

Gesetz zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten. Zur Erfüllung der Meldepflicht in Beherbergungsstätten sind derzeit – neben dem klassischen Meldeschein aus Papier – drei Verfahren einer elektronischen Identifizierung zulässig. Mit dem vorliegenden Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, wird eine bis 2023 befristete Möglichkeit zur Erprobung weiterer innovativer elektronischer Verfahren verankert. Mit der neuen Erprobungsmöglichkeit wird insbesondere die Rechtsgrundlage für die Durchführung eines Pilotprojekts zur Erfüllung der Hotelmeldepflicht mittels einer App geschaffen. Dieses Pilotprojekt soll im zweiten Quartal 2021 gestartet werden.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, wird der Text des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen sprachlich angepasst. Das ursprüngliche Gesetz von 1938 enthielt noch überholte sprachliche Bezüge zum ursprünglichen Reichsrecht. Darüber hinaus werden auch einige nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes erforderliche Korrekturen vorgenommen. Materielle Änderungen des geltenden Rechts sind dabei nicht vorgesehen.

Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung eine Verlängerung der Geltungsdauer des im Frühjahr 2020 beschlossenen Planungssicherstellungsgesetzes. Das Gesetz war zunächst bis zum 31.03.2021 befristet, nun wird die Geltungsdauer bis zum 31.12.2022 verlängert. Mit diesem Gesetz wird geregelt, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der COVID-19-Pandemie durchgeführt werden können. Das Planungssicherstellungsgesetz stellt Alternativen für Verfahrensschritte zur Verfügung, bei denen unter normalen Umständen die Verfahrensbeteiligten physisch anwesend sein müssten.

Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-ElektromobilitätsinfrastrukturG – GEIG). In zweiter und dritter Lesung beraten wir ein Gesetz, dass die Vorgaben der novellierten EU-Gebäuderichtlinie 2018/844 zum Aufbau einer Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden in nationales Recht umsetzt. Es hat den Zweck, die Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zu Hause, am Arbeitsplatz und bei alltäglichen Besorgungen zu verbessern. Hierzu setzen wir bei Neubauten und bei größeren Renovierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden an. Abhängig von der Anzahl der Parkplätze werden Vorgaben für die Schaffung vorbereitender Leitungsinfrastruktur gemacht. Nach dem 1. Januar 2025 ist zudem jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten. Ausnahmen bestehen unter anderem für Nichtwohngebäude, die sich im
Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden.

Datenstrategie der Bundesregierung, eine Innovationsstrategie für gesellschaftlichen Fortschritt und nachhaltiges Wachstum. Wir beraten über die Datenstrategie der Bundesregierung. Deren Ziel ist es, die Digitalisierung in Deutschland unter gerechter Teilhabe aller voranzutreiben. Durch eine innovative Datennutzung in Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft soll nachhaltiges Wachstum und Wohlstand in Deutschland gefördert werden. Gleichzeitig begegnet die Bundesregierung mit dieser Strategie den Herausforderungen von missbräuchlicher Datennutzung. Die Datenstrategie umfasst dabei vier Handlungsfelder: die Verbesserung der Datenbereitstellung auf infrastruktureller Ebene, die Förderung der verantwortungsvollen Datennutzung, die Erhöhung der Datenkompetenz und Etablierung einer neuen Datenkultur in Deutschland sowie die Verwandlung des Staates zum Vorreiter der neuen Datenkultur. Insgesamt wurden mehr als 240 konkrete Maßnahmen erarbeitet, die das gesamte Spektrum der Datenpolitik der Bundesregierung abdecken und zugleich andere Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in die Pflicht nehmen. Die Strategie wurde mit einem breiten Beteiligungsprozess erstellt, der eine Onlinebefragung mit mehr als 1200 Teilnehmern, zahlreichen Gespräche mit Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie Empfehlungen der verschiedenen Expertengremien der Bundesregierung (Digitalrat, Datenethikkommission und der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0) beinhaltete.

Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, werden Verpflichtungen für Postdienstleister zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden geschaffen. Wenn sie Postsendungen transportieren, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit ihnen Straftaten z.B. nach dem Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz oder Sprengstoffgesetz begangen werden, besteht eine Pflicht zur Vorlage der Postsendungen bei den Strafverfolgungsbehörden. Darüber hinaus werden gesetzliche Regelungen zur Anpassung der Postentgelte nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorgenommen.

 

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