Tennisanlage Harbigstraße

Schriftliche Anfrage BV Hans-Joachim Fenske

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1. Welchem Fachvermögen gehört die Tennisanlage in der Harbigstraße an?

Die Anlage gehört zum Fachvermögen der bezirklichen Sportförderung.

2. Welche Nutzungsmöglichkeiten gibt es aktuell für Vereine und Privatpersonen?

Die Tennisanlage wird sportartgerecht von förderungswürdigen Sportvereinen, Bezirkssportgemeinschaften und Privatpersonen im Rahmen der Nutzungszeiten genutzt.

3. Welche Öffnungszeiten stehen fest und wie gelangt man an diese Information?

Die Tennisplätze stehen vom 1. April bis zum 30. September eines jeden Jahres, montags bis sonntags, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 21:00 Uhr bzw. bis zum Einbruch der Dunkelheit zur Nutzung zur Verfügung. Informationen erhält man u. a. direkt vom Sportplatzpersonal vor Ort bei der Terminbuchung. Des Weiteren erfolgt jährlich, rechtzeitig vor Saisonbeginn, eine diesbezügliche Presseerklärung mit den aktuellen Informationen. Auf der Internetseite des Bezirksamtes gibt es auf der Seite der Sportförderung unter „Tennisplätze Harbigstraße“ ebenfalls weitere Informationen.

4. Welches System zur Platzbelegung wird aktuell verwendet?

Die Nutzung von Zeiten auf der Tennisanlage Harbigstraße bedarf einer vorherigen Anmeldung. Hierzu besteht die Möglichkeit, jeweils dienstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis Schriftliche Anfrage Antwort vom 13.07.2022 10:00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 030-29 03 42 98 oder persönlich vor Ort jeweils für die übernächste Kalenderwoche Termine zu vereinbaren. Sollten in der laufenden bzw. in der darauffolgenden Woche noch freie Termine zur Verfügung stehen, werden diese mit angeboten. Pro Person (Privatperson) können maximal vier Stunden pro Woche vergeben werden.

5. Werden diese Plätze nach SPAN vergeben?

Die Tennisplätze werden nach dem Sportförderungsgesetz Berlin i. V. m. den SPAN i. d. F. v. 23.06.2020 geförderten Organisationen und Einzelpersonen zur Nutzung überlassen. Die Tennisanlage dient der sportlichen Betätigung und ist grundsätzlich unter Berücksichtigung der sportartspezifischen Bedürfnisse zu vergeben. Bei der Vergabe ist eine möglichst vollständige Auslastung anzustreben. Die besondere Vergabe an Einzelpersonen liegt im besonderen öffentlichen Interesse, gewerbsmäßig betriebener Sport wird nicht gefördert.

6. Wie beurteilt das BA den Standort der Anlage hinsichtlich Nutzbarkeit und Erreichbarkeit?

Die Anlage wird durch die Aktiven stark frequentiert und ist auch durch den öffentlichen Nahverkehr recht gut erreichbar.