Wiedereinführung des Ordnungsrechts im Berliner Hochschulgesetz: Koalitionsfraktionen präzisieren die Vorlage des Berliner Senats
Vor dem Hintergrund andauernder antisemitischer und gewaltsamer Vorfälle an Berliner Hochschulen haben die wissenschaftspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen der CDU und SPD gemeinsam einen Änderungsantrag zur Senatsvorlage zum Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes (17. BerlHG-ÄnderungsG) eingereicht.
Ziel der Änderungen ist prinzipiell eine Konkretisierung der Ordnungsmaßnahmen im Allgemeinen sowie Verschärfung des Hausrechts im Spezifischen, um den Opferschutz in den Mittelpunkt des Ordnungsrechts im Berliner Hochschulgesetz zu stellen. Folgende Punkte greift der Änderungsantrag auf:
1) Ordnungsverstöße und die damit einhergehenden -maßnahmen werden konkretisiert, um eine verhältnismäßige und gleichsam wirksame Anwendbarkeit zu gewährleisten. Exmatrikulationen sind als Ultima Ratio nur noch bei strafrechtlichen Verurteilungen möglich.
2) Es wird auf eine gesetzliche Vorgabe zur Einsetzung eines Ordnungsausschusses verzichtet. Den Hochschulen wird es selbst überlassen, per Satzung die Ordnungsverfahren auszugestalten.
3) Das Hausrecht wird insofern verschärft, als Maßnahmen bei extremen Fällen bis zu neun Monate statt vormals drei möglich sind und diese bei Fortbestand einer Gefährdung auch wiederholt angeordnet werden können.
4) Im Falle einer Exmatrikulation ist die erneute Einschreibung an derselben Hochschule innerhalb einer Frist von zwei Jahren nicht möglich.
Adrian Grasse (CDU) betont: „Die von der Koalition beschlossenen Änderungen sind ein wichtiger Schritt, um im Berliner Hochschulgesetz ein Ordnungsrecht mit Augenmaß und Wirksamkeit gleichermaßen zu verankern. Unser Änderungsantrag versetzt die Hochschulen in die Lage, die Regelungen für Ordnungsverfahren im Sinne der Hochschulautonomie eigenständig auszugestalten und somit bedarfsgerechte Prozesse sicherzustellen. Durch eine Präzisierung der Ordnungsverstöße und -maßnahmen sowie die Verschärfung des Hausrechts erhalten die Hochschulen nunmehr einen wirksamen Instrumentenkasten mit dem der unmittelbare Opferschutz gestärkt und die Aufrechterhaltung des geordneten Hochschulbetriebs gewährleistet wird. “
Marcel Hopp (SPD) bekräftigt: „Mit den parlamentarischen Änderungen der Koalitionsfraktionen konkretisieren wir die Ordnungsverstöße und -maßnahmen insbesondere auf Fälle mit Hochschulbezug von körperlicher Gewalt, sexualisierter Gewalt und auf vorsätzlich begangene Straftaten gegen Hochschulmitglieder. Damit stärken wir die Instrumente der Hochschule für den Schutz von Gewaltopfern und gewährleisten gleichzeitig, dass es zu keinerlei Instrumentalisierung für die Sanktionierung von demokratisch unliebsamen Äußerungen oder Handlungen gegen Studierende kommen kann. Gemeinsam mit der Stärkung des Hausrechts bildet dieses von uns geänderte Ordnungsrecht damit ein wirksames und gleichzeitig zielgenaues Instrument im Sinne eines effektiven Opferschutzes und des Schutzes des freien Diskurses in unseren Hochschulen.“