Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für Sozialgericht gesucht
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sucht ehrenamtliche Richter:innen für das Sozialgericht. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und beginnt nach der Berufung. Eine Bewerbung kann bis Freitag, 4. Oktober 2024, bei der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin (Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin) schriftlich eingereicht werden.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Bezirksverordnetenversammlung werden folgende Informationen benötigt: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsort, Geburtstag und Beruf.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter spielen am Sozialgericht eine wichtige Rolle: In jeder mündlichen Verhandlung sitzen zwei von ihnen als Beisitzer. Mit ihrer Sachkunde und Lebenserfahrung unterstützen sie die Kammervorsitzenden. Entscheidet das Gericht durch Urteil, sind die ehrenamtlichen Richter gleichberechtigt an der Entscheidung beteiligt.
Voraussetzung für die Tätigkeit am Sozialgericht ist der Hauptwohnsitz in Berlin, ein Mindestalter von 25 Jahren und das Wahlrecht im Abgeordnetenhaus. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie ehrenamtlich in der öffentlichen Verwaltung tätige Personen (beispielsweise Bürgerdeputierte) sind ausgeschlossen. Eine Wiederwahl der derzeit ehrenamtlich tätigen Richter:innen ist möglich.
Für Rückfragen steht das BVV-Büro unter der Telefonnummer (030) 9029-14901 zur Verfügung.